UNSERE FÜHRERSCHEINE
Sportbootführerschein Binnen:
Auf den deutschen Binnenseen und Binnenwasserstrassen besteht aber auch für Motorboote Führerscheinpflicht. Mit einem Sportbootführerschein
für Küsten- oder Seegewässer darf auf Binnengewässern nicht gefahren werden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 12 Monaten abgelegt werden müssen. Inhaber des Sportbootführerscheins für eine Antriebsart (Segel oder Surf) können Ihren Binnenschein erweitern und brauchen dazu nur die noch nicht geprüften Prüfungsteile abzulegen.
Mindestalter ist 16 Jahre ab 15 PS.
Weniger als 20 m Länge.
Theorie und Praxisprüfung als Multiple-Choice
Bodenseeschifferpatent
Das Bodenseeschifferpatent wird erteilt, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden oder nachgewiesen ist und alle Unterlagen komplett vorliegen. Beide Prüfungsteile müssen innerhalb von 12 Monaten bestanden oder bei derselben Prüfungsbehörde abgelegt sein.
Der Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen oder Binnenschifffahrtstraßen unter Motor oder des Sportküstenschifferscheins wird die praktische Motorbootprüfung anerkannt.
Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt.
Der Bewerber muss das Mindestalten von 18 Jahren erreicht haben für die Kategorie A (Motorboote)
Der amtliche Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen ( früher Sportbootführerschein See ) wird benötigt, um ein Sportboot mit mehr als 15 PS auf See oder an der Küste zu führen. Der Sportbootführerschein gilt gleichermaßen für Segelboote wie Motorboote, obwohl Segeln gar nicht zum Prüfungsstoff gehört. Boote mit bis zu 15 PS dürfen auf den deutschen Seeschifffahrtstraßen ohne Sportbootführerschein gefahren werden.
Mindestalter 16 Jahre ab 15 PS.
Theorie und Praxisprüfung
Multiple-Choice
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International gültig